Allgemeine Geschäftsbedingungen Toilettenvermietung
1. Geltungsbereich
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Miete von mobilen Trockentoiletten, und periphere Gegenstände von Greenport.ch GmbH (nachstehend Greenport genannt), sowie sämtlicher von dieser angebotenen Leistungen. Die AGB gelten für alle bestehenden und künftigen Vertragsabschlüsse zwischen Greenport und dem Kunden, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Vertragsabschluss
Massgeblich für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Greenport und die Annahme des Mietobjekts. Bis dahin gelten Angebote von Greenport als freibleibend und können jederzeit geändert werden.
Kommt es nach Offertenstellung zu keinem Vertragsabschluss behält sich Greenport vor, eine Offertengebür von 50.- zu verrechnen.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Angaben über den Vertragsgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen, über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefährer Natur.
4. Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum, auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Die Miete endet mit der Abholung des Mietobjekts. Unbefristete Langzeitmieten können von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 5 Tagen gekündigt werden.
Greenport ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von Greenport in irgendeiner Weise gefährdet.
5. Stornierung
Stornierungen des Auftrages werden wie folgt verrechnet: weniger als 7 Tagen vor vereinbartem Aufbau: 50% des Auftragsvolumens, weniger als 36 Stunden vor vereinbartem Aufbau: 75% des Auftragsvolumens.
Nachbuchungen innert 60 Tage nach Auftragsbestätigung werden der neuen Rechnung angerechnet.
6. Leistungen von Greenport
Greenport überlässt dem Kunden für die Mietdauer das im Vertrag festgelegte Mietobjekt zum sachgemässen Gebrauch. Greenport behält sich das Recht vor dem Kunden ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden gewünschte Modell nicht verfügbar ist.
Die Leistungen sind im Vertrag einzeln aufgeführt und umfassen die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Abholung sowie ein Service bei Abholung.
Bei längerer Mietdauer sind zusätzliche Service möglich und beinhalten Reinigung, fachgerechte Entsorgung von Abwasser und Feststoffen, sowie das Bestücken mit Toilettenpapier und Handseife.
7. Mitwirkungspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet behördliche Genehmigungen selbst einzuholen für das Austellen des Mietobjekts auf öffentlichem Grund, die Zufahrt für die Anlieferung mit Fahrzeug und Anhänger sowie, falls nötig, die Stomversorgung, sicherzustellen.
Der Mieter übernimmt die Unterhalts- und Endreinigungen, sofern er Greenport nicht damit beauftragt. Bei Nichterfüllen der Anforderungen bei vereinbarter Anlieferung, können dem Mieter sämtliche Mehraufwendungen verrechnet werden.
8. Mietobjekt
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die nötigen Wartungsarbeiten durchzuführen. Bei frostiger Witterung ist für eine permanente Stromversorgung für den Frostwächter zu sorgen. Greenport darf das Mietobjekt jederzeit besichtigen. Für Servicearbeiten muss der Mieter die Zufahrt zum Mietobjekt gewähren. Das Mietobjekt darf weder verstellt noch untervermietet werden.
9. Gewährleistung/Haftung
Der Mieter hat das Mietobjekt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen.
Bei Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt.
Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich bei Greenport zu melden und deren Weisungen umzusetzen.
Bei Totalausfällen wird nach Möglichkeit innert nützlicher Frist ein höchstens gleichwertiges Mietobjekt gestellt. Greenport übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall und dessen Folgeschäden ab.
Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen, sowie Versagen von Stromzufuhr. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände.
10. Mietzins
Es gelten der Mietzins und die Zahlungsmodalitäten gemäss Auftragsbestätigung. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Greenport behält sich das Recht vor, für Mahngebüren pauschal 50.- CHF zu erheben, sowie einen Verzugszins von 10%, welcher zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation gespendet wird.
11. Rückgabe des Mietobjekts
Nach Beendigung des Vertrages ist Greenport berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
12. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Änderungen der AGBs müssen schriftlich erfolgen. Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Zürich.